AGB

Allgemeine Verkaufs- und Lieferbedingungen (AVL)
der IBA Intermediate Bulk Alliance GmbH

1. Grundlagen
a. Die Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen (AVL) der IBA GmbH gelten für alle ihre Rechtsgeschäfte und Angebote über die Lieferung von Waren. Dieses beinhaltet die Lieferung an juristische und natürliche Personen (inklusive juristischer Personen des öffentlichen Rechts). Des weiteren gilt die AVL für rechtsfähige Personengesellschaften, die beim Abschluss des Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handeln.
b. Spätestens durch die Annahme der ersten Lieferung oder aber bei Vertragsabschluss werden die AVL automatisch von den Kunden der IBA GmbH für die Dauer der Geschäftsbeziehung anerkannt.
c. Auch durch Durchführung eines Geschäftes gelten abweichende Bedingungen der Kunden der IBA als nicht vereinbart und ihnen wird hiermit widersprochen. Sonstige Nebenabreden (Garantien, Änderungen,…) gelten nur als vereinbart, wenn die IBA GmbH diesen schriftlich zugestimmt hat.

2. Angebote
a. Angebote auf der Website, in Prospekten oder sonstigen Medien sind hinsichtlich der Preisgestaltung. Eigenschaften und Beschaffenheit der Güter (dokumentiert zum Beispiel in Zeichnungen, Abbildungen hinsichtlich Maßangaben, Mengen, Stärken und Gewichten) sind grundsätzlich unverbindlich und freibleibend. Ein Rechtsanspruch lässt sich hieraus für den Kunden nicht ableiten. Alle individuellen Offerten sind 2 Wochen ab Datum der Angebotsabgabe für die IBA GmbH bindend, dies gilt ebenso für Bestellungen der Kunden. Alle Angebotsdokumente verbleiben im Eigentum der IBA GmbH und dürfen an Dritte nicht weiter gegeben werden, ohne ausdrückliche schriftlich Zustimmung der IBA GmbH.
b. Erst nach schriftlicher Auftragsbestätigung durch die IBA GmbH kommt ein Vertrag zustande. Wird keine Auftragsbestätigung versandt, dann mit Lieferung und dem Erhalt der Rechnung. Voraussetzung für das Zustandekommens eines Vertrages ist der Erhalt aller für die Ausfuhr erforderlichen Genehmigungen.
c. Die IBA GmbH ist grundsätzlich zu Teillieferungen berechtigt. Produktionsbedingte Änderungen, die für den Kunden keine unzumutbaren Einschränkungen bedeuten, sind während der Lieferzeit jederzeit auch unangekündigt möglich.
d. Produktionsbedingt ist die IBA GmbH berechtigt, Mehr- oder Minderlieferungen bis zu einer Höhe von 10% zu leisten.

3. Belieferung / Gefahrenübergang / Lieferfristen
a. Die Lieferbedingungen lauten grundsätzlich ‚ab Werk‘ von unserem Produktionsstandort in Rehden. Eine Lieferung per Nachnahme bleibt der IBA GmbH vorbehalten.
b. Entscheidend für den Lieferumfang ist die Rechnung der IBA GmbH. Dieser wird am Produktionsstandort bei Ausgang festgestellt und dokumentiert. Abweichungen von dieser Regelung können bei einem vertragsgemäß abweichenden Lieferort auftreten und müssen vorab vereinbart werden.
c. Der Gefahrenübergang von Komplett- und Teillieferungen geht auf den Kunden über, sobald die Güter der ausführenden Spedition übergeben wurde. Dies gilt auch für den Fall, wenn die Spedition von der IBA GmbH beauftragt wurde.
d. Lieferfristen bedingen einer schriftlichen Vereinbarung. Diese werden wirksam mit dem Vertragsabschluss, oder mit dem Datum der Auftragsbestätigung der IBA GmbH. Bei vereinbarten Vorauszahlungen erst bei Eingang der Zahlung und in jedem Fall nie vor Beibringung der vom Kunden zu erbringenden Dokumente, Genehmigungen, Freigaben und sonstigen Informationen. Die Übergabe der Güter an die beauftragte Spedition gilt als rechtzeitige eingehaltene Lieferfrist. Voraussetzung zur Einhaltung der Lieferfrist ist die Erfüllung der vertragsgemäßen Pflichten des Kunden.
e. Bei Auftreten von Hindernissen bei der der IBA GmbH, oder deren Lieferanten, die nicht durch selbige verursacht wurden (z.B. höhere Gewalt, Verzögerungen bei der Anlieferung maßgeblicher Rohstoffe oder Komponenten sowie Vorprodukte, hoheitlicher Hemmnisse oder Stromausfall) kann sich die Lieferfrist in adäquater Weise verlängern. Ist ein Lieferant trotz bestehender Lieferverträge nicht in der Lage, Vorprodukte, Komponenten oder Rohstoffe ganz oder teilweise zu liefern behält sich die IBA GmbH das Recht vor, vom Vertrag mit dem Kunden zurück zu treten. Es gelten die in Punkt 6 aufgeführten Haftungsbedingungen
f. Bei Hindernissen oder Lieferverzug, die durch die IBA GmbH zu vertreten sind, ist der Kunde berechtigt vom Vertrag nach den gesetzlichen Bestimmung zurück zu treten. Voraussetzung hierfür ist das setzen einer Nachlieferfrist durch den Kunden und der Nichteinhaltung dieser Frist seitens der IBA GmbH. Dies gilt unter Beachtung der gesetzlichen Ausnahmeregelungen. Wenn der Kunde allein oder maßgeblich für den zum Rücktritt berechtigenden Grund verantwortlich ist, ist dieser ausgeschlossen. Dies gilt auch, wenn der Kunde bereits im Annahmeverzug ist, wenn sich das Hindernis des Lieferverzuges ergibt.
g. Bei Verzögerungen aus vom Kunden zu verantwortenden Gründen, wird der Gefahrenübergang und der Annahmeverzug mit der Erklärung der Lieferbereitschaft seitens der IBA GmbH wirksam.
h. Bei Verzögerungen aus vom Kunden zu verantwortenden Gründen ist die IBA GmbH – auch bei Teillieferungen – berechtigt, bei einer Fristsetzung von mindestens 2 Wochen vom kompletten oder Teilen des Vertrages zurück zu treten und Schadensersatz statt der Lieferung hierfür einzufordern. Dieser beträgt 15% des Leistungspreises (zzgl. Umsatzsteuer in jeweils gültiger Höhe), oder – bei Nachweis eines größeren Schadens – die Kosten des Ausfalles.

4. Reklamation, Mindermengen und daraus resultierende Rechte
a. Umgehend nach Liefereingang hat der Kunde die Güter auf Mängel (Schäden, Defekte) zu überprüfen. Offensichtliche Mängel und Mindermengen sind umgehend, aber bis maximal 7 Tagen nach Lieferung in schriftlicher Form mitzuteilen. IBA GmbH ist berechtigt, die Möglichkeit der Prüfung auszuüben.
b. Die IBA GmbH ist ebenfalls berechtigt, die genutzten Transportverpackungen oder – mittel darauf hin zu prüfen, ob diese Grund oder Anlass für die Beschädigungen sein können.
c. Bei Anlieferung mangelhafter Güter hat die IBA GmbH das Recht, nach eigener Wahl die Ware aufzuarbeiten, oder zu ersetzen. Der Kunde kann vom Vertrag zurück treten, wenn die Aufarbeitung oder das Ersetzen fehl schlägt. Im Falle der unerheblichen Wert- oder Einsatzminderung besteht das Recht einer Aufarbeitung, der Ersatz, der Rücktritt oder etwaiger Schadensersatz nicht.
d. Bei Nichteinhaltung von durch die IBA GmbH zur Verfügung gestellter technischer Anwendungsvorgaben, oder durch unsachgemäße bzw. falscher Verwendung bestehen keine Gewährleistungsansprüche des Kunden.
e. Die IBA GmbH ist berechtigt, nach eigener Wahl entweder die Mängel bei dem Empfänger zu beheben, oder die Ware durch den Kunden – auf Kosten der IBA GmbH – nach Rehden zurück senden zu lassen.
f. 1 Jahr nach Lieferung unterliegen die Ansprüche des Kunden der Verjährung, auch für Ansprüche für Mängel, die keinen Rechts- und/oder Sachmangel betreffen. Bei Ansprüchen wegen Schäden aus der Verletzung gegen das Leben und/oder der Gesundheit oder grob fahrlässiges, vorsätzliches und schuldhaftes Gebaren seitens der IBA GmbH oder deren ausführende Partner, sowie Verstößen gegen das Produkthaftpflichtgesetz, gelten die gesetzlichen Bestimmungen.
g. Rücklieferungen von Gütern außerhalb der Gewährleistungen unterliegen der vorherigen Einwilligung der IBA GmbH. Ohne Einwilligung werden die Güter unfrei an den Versender zurück gesandt, oder auf seine Kosten und sein Risiko eingelagert.

5. Entgelte und Zahlungsmodalitäten
a. Die Preise unserer jeweiligen Angebote besitzen Gültigkeit zu den angegebenen Bedingungen und Fristen. Die Preise gelten – sofern nicht anders schriftlich vereinbart – ab unserem Standort in Rehden und zuzüglich der Umsatzsteuer in der jeweils gültigen Höhe. Die Kosten für die Versicherung, Verpackung, Fracht sowie alle Nebenkosten (z.B. Zölle, Steuern, Aus- und Einfuhrkosten, sonstige Abgaben & Zuschläge) trägt der Kunde.
b. Alle Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen zahlbar ohne Abzug. Die Reihenfolge der Verrechnung von Zahlungen vom Kunden und Ansprüchen der IBA GmbH ist in § 366 BGB geregelt. Das Recht der Entscheidung bezüglich der Tilgungsreihenfolge seitens des Kunden ist ausgeschlossen.
c. Die IBA GmbH ist berechtigt, nach eigener Wahl entweder Lieferungen zu unterbrechen oder Sicherheiten zu verlangen, wenn die wirtschaftliche Lage des Kunden durch eine wesentliche Vermögensverschlechterung zur Besorgnis Anlass gibt. Wird die Anforderung nach einer Sicherheitsleistung innerhalb einer angemessenen Frist seitens des Kunden nicht.
d. Im Falle einer Zustimmung zur Rücknahme von Gütern seitens der IBA GmbH, ohne hierzu verpflichtet zu sein, steht der IBA GmbH ein Kostenerstattung in Höhe von 15% des Nettowarenwertes (zzgl. Umsatzsteuer in jeweils gültiger Höhe) zu, oder – bei Nachweis eines größeren Schadens – die Kosten des Ausfalles.

6. Haftungsregelungen
Die IBA GmbH haftet für die folgenden Schäden und Mängel:
• Aus der Verletzung des Lebens und/oder der Gesundheit.
• Nach dem Produkthaftungsgesetz.
• Nach den gesetzlichen Bestimmungen.
• Durch grob fahrlässiges, vorsätzliches und schuldhaftes Gebaren seitens der gesetzlichen Vertreter und leitenden Angestellten der IBA GmbH.
• Die durch grob fahrlässige Verletzung maßgeblicher Vertrags- oder Kardinalpflichten (Obliegenheiten, die die ordnungsgemäße Ausführung des Kontraktes erst ermöglichen und deren Erfüllung vom Kunden erwartet werden darf) unserer einfachen Erfüllungsgehilfen ausgelöst wurden.

für Schadensersatz limitiert bis zu einem Betrag der Erwartung eines vertragstypischen Schadens:
• die durch grob fahrlässig – ohne Verletzung maßgeblicher Vertrags- oder Kardinalpflichten – unserer einfachen Erfüllungsgehilfen ausgelöst wurden.
• Durch leicht fahrlässiges, vorsätzliches und schuldhaftes Gebaren hinsichtlich maßgeblicher Vertrags- oder Kardinalpflichten seitens der gesetzlichen Vertreter und leitenden Angestellten der IBA GmbH und der einfachen Erfüllungsgehilfen verursacht wurden.

Ansonsten ist die Haftung der IBA GmbH ausgeschlossen.

7. Eigentumsvorbehalt und Sicherungsrechte
a. Die Ware bleibt Eigentum der IBA GmbH bis zur vollständigen Begleichung der Forderung an dem Kunden aus der Geschäftsverbindung. Dies gilt einschließlich der sich zukünftig ergebenen Forderungen aus gleichen oder neuen Verträgen (Vorbehaltsware). Das gilt auch dann, wenn einzelne oder sämtliche unserer Forderungen in eine laufende Rechnung aufgenommen wurden und der Saldo gezogen und anerkannt ist.
b. Der Weiterverkauf der Vorbehaltsware durch den Kunden ist erlaubt. Sämtliche Forderungen in voller Höhe gegen Dritte, die sich aus diesem Geschäftsvorgang ergeben werden hiermit automatisch an die IBA GmbH abgetreten, inklusive aller Nebenrechte und Rangrücktrittsrechte.. Diese Regelung ist auch dann wirksam, wenn die Vorbehaltsware durch Weiterverarbeitung oder Zugabe weiterer Komponenten ‚veredelt‘ wurde.
c. Bei sich abzeichnender Zahlungseinstellung und -unfähigkeit oder bei Bekanntwerden von Tatsachen, die eine pflichtgemäße Einhaltung des Vertrages durch den Kunden als gefährdet erscheinen lassen (besonders bei negativer Auskunft, die auf eine wesentliche Verschlechterung der Vermögenslage des Kunden hindeuten), ist die IBA GmbH berechtigt, die Vorbehaltsware an sich zu nehmen. Der Kunde erteilt hiermit unwiderruflich und unbedingt seine Zustimmung zur Herausgabe. Das gleiche gilt, wenn Zwangsvollstreckung, Wechsel- oder Scheckproteste gegen den Kunden vorkommen.

8. Marken- und Schutzregelungen / Schlussbestimmungen
a. Soweit für die Produkte und Komponenten Marken-, Patent- oder Schutzrechte vorliegen, hat sich der Kunde hiermit automatisch verpflichtet, diese Rechte anzuerkennen und gegen diese weder durch sich selbst noch durch Dritte durch Kopieren, oder Nutzen der Markennamen zu verstoßen.
b. In dem Falle, dass eine Kundenspezifikation zur Verletzung von Urheber-, Marken-, Patent- oder Gebrauchsmusterschutzrechten führt, hat der Kunde die IBA GmbH von Ansprüchen Dritter frei zu halten. Nur bei nachgewiesenem Verschulden der IBA GmbH haftet diese.
c. Ein Saldieren der Forderung der IBA GmbH ist nur mit unstrittigen oder als rechtskräftig beurteilten Gegenforderungen möglich. Geltendmachungen von Zurückbehaltungsrechten außerhalb des identischen Vertragsverhältnisses ist unzulässig.
d. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland, Erfüllungsort ist Rehden. Gerichtsstand für alle Streitfälle ist das Gericht am Standort des Gesellschaftssitzes der IBA GmbH